Gesetzgebung

StK: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiativen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft

Im Rahmen ihrer umfassenden Deregulierungsstrategie will die Staatsregierung auch bundespolitische Impulse geben. Im Fokus der vom bayerischen Kabinett beschlossenen Bundesratsinitiative stehen kleine mittelständischen Unternehmen, für die die steuerrechtlichen Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten eine erhebliche Belastung darstellen.

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Wir wollen die Bürokratie für die mittelständische Wirtschaft spürbar verringern. Deshalb müssen insbesondere die Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen verkürzt werden.“

Hinsichtlich der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter fordert die Staatsregierung eine Anhebung der Wertgrenze von 800 auf 1.000 Euro. Die Anforderungen an die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen sollen flexibler gestaltet werden. Der Ministerrat appellierte in seinem Entschließungsantrag zudem an die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für Fortführung der Umsatzsteuerpauschalierung bei Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in der jetzigen Form einzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung ist in Gefahr, da die EU-Kommission einen Verstoß gegen europäisches Recht vermutet.

Mit einem weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat will die Staatsregierung durch eine steuerliche Entlastung von Auszubildenden die betriebliche Ausbildung, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, attraktiver machen. Im Rahmen seines Konzeptes zur Pflege der bayerischen Wirtshauskultur hatte sich das Kabinett für eine Entlastung der Auszubildenden bei der Versteuerung freier Kost und Logis als Sachbezüge ausgesprochen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 118 v. 12.06.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)