Aktuelles

StMUV: Weltenburger Enge soll Bayerns erstes Nationales Naturmonument werden

Die Weltenburger Enge ist ein einmaliges Naturschauspiel von höchstem Rang. Jetzt soll das Gebiet um den Donaudurchbruch das erste Nationale Naturmonument Bayerns werden. Diese gemeinsame Naturschutzinitiative haben Umweltminister Dr. Marcel Huber und Landrat Martin Neumeyer in Kelheim vereinbart.

Huber betonte: „Wir schlagen in Bayern ein neues Kapitel im Naturschutz auf. Die Weltenburger Enge ist aufgrund ihrer außergewöhnlichen Schönheit und Einzigartigkeit prädestiniert, als erste Region Bayerns den besonderen Titel des Nationalen Naturmonuments zu tragen. Die unverbaute, frei fließende Donau, eingebettet in ein imposantes Mosaik aus Felsen und Wäldern, ist eine bundesweit herausragende Naturerscheinung, die wir schützen und zugleich stolz präsentieren wollen. Ich freue mich darauf, in einem gemeinsamen Prozess mit den Verantwortlichen vor Ort diese Premiere in Bayern auf den Weg zu bringen.“

Am Ende des Ausweisungsverfahrens der Weltenburger Enge zum Nationalen Naturmonument steht eine Verordnung, über deren Inkrafttreten das Bayerische Kabinett entscheidet.

Neumeyer unterstrich: „Das Prädikat Nationales Naturmonument adelt die einzigartige Naturerscheinung Weltenburger Enge. Ich werde in den nächsten Tagen auf die Verbände und die Interessenvertreter sowie die Stadt Kelheim zugehen und wesentliche Eckpunkte besprechen.“

Die Weltenburger Enge im Landkreis Kelheim ist eine der schönsten und bekanntesten Sehenswürdigkeiten Bayerns. Für die Ernennung der Weltenburger Enge zum Nationalen Naturmonument sollen die bestehenden Naturschutzgebiete „Weltenburger Enge“ und „Hirschberg und Altmühlleiten“ zusammengeführt und qualitativ aufgewertet werden. Ferner soll ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das zu mehr Naturerleben und Naturverstehen beiträgt. Zusätzlich kündigten Huber und Neumeyer ein neues Umweltbegegnungs- und Naturerlebniszentrum an. Als Standort dafür wurde vom Landkreis das Wittelsbacher Schloss vorgeschlagen. Die Möglichkeiten der Freizeitnutzung, der Personenschifffahrt sowie die erforderliche Schädlingsbekämpfung bleiben wie bisher in den Naturschutzgebieten erhalten. Auch für private Grundeigentümer gilt der Status Quo.

Die an internationale Vorbilder angelehnte Kategorie Nationales Naturmonument ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente werden wie Naturschutzgebiete geschützt. Bisher gibt es deutschlandweit zwei Nationale Naturmonumente: die Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern und die Bruchhauser Steine in Nordrhein-Westfalen.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 78 v. 15.06.2018