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StMI: Erstaufnahmeeinrichtung Regensburg wird ANKER-Einrichtung

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„Keine wesentlichen Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger!“ So bringt Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann die Folgen der Umwandlung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Regensburger Bajuwarenkaserne in ein sogenanntes ANKER-Zentrum auf den Punkt. Dieses Fazit hat er nach einem Gespräch vor Ort mit der Zweiten Bürgermeisterin von Regensburg, Gertrud Maltz-Schwarzfischer, dem Präsidenten der Regierung der Oberpfalz, Axel Bartelt, und hochrangigen Vertretern der Polizei, der Justiz und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der Oberpfalz gezogen. Die erst im März 2017 eröffnete Erstaufnahmeeinrichtung Regensburg erfülle bereits jetzt weitestgehend die Anforderungen an ein ANKER-Zentrum. Insbesondere seien die meisten wichtigen Behörden schon vor Ort, hob Herrmann hervor. Das bisherige Transitzentrum in der Pionierkaserne werde eine Dependance der ANKER-Einrichtung.

„Wir halten an den bisherigen Vereinbarungen zu Laufzeit und Kapazitäten fest. Es wird hier keine Veränderungen zum Nachteil des Standortes Regensburg geben“, stellte der Innenminister klar.

Insgesamt ist in der Bajuwarenkaserne für 600, in der Pionierkaserne für 650 und in der Dependance am Standort Schwandorf für 200 Personen Platz, so dass insgesamt eine Kapazität von bis zu 1.450 besteht. Derzeit sind in allen drei Einrichtungen rund 900 Menschen untergebracht.

Herrmann legte in Regensburg erneut dar, dass die ANKER-Einrichtungen ein entscheidender Schritt für noch effizientere und schnellere Asylverfahren und eine noch bessere Integration seien.

„Mit den ANKER-Einrichtungen ermöglichen wir schnelle Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens. Durch die künftige Anwesenheit der Bundesagentur für Arbeit etwa können erste wichtige Weichenstellungen für die Integration anerkannter Asylbewerber in den Arbeitsmarkt erfolgen“, argumentierte Herrmann und fuhr fort:

„Bei abgelehnten Asylbewerbern hingegen setzen wir alles daran, die Rückführung so schnell und konsequent wie möglich durchzusetzen.“

In der Regensburger ANKER-Einrichtung werden künftig alle wichtigen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit und Gesundheitsamt gebündelt sein und können hier ohne großen Zeitverlust Hand in Hand arbeiten. Dies führe zu einer nochmaligen Verbesserung der Arbeitsabläufe, unterstrich der Minister.

Herrmann dankte der zweiten Bürgermeisterin für das Engagement der Stadt Regensburg, besonders bei der Beschulung und bei der Kinderbetreuung der Asylbewerberkinder.

„Solange sich die Menschen hier aufhalten, ob sie anerkannt werden oder nicht, finden sie sehr gute Bedingungen vor.“

Herrmann sagte der Stadt zu, den Ausbau der Kinderbetreuung zu unterstützen.

Wie Herrmann erläuterte, sollen in der Regensburger ANKER-Einrichtung Personen aus verschiedenen Herkunftsländern, sowohl mit guter als auch mit schlechter Bleibeperspektive, untergebracht werden. Auch bei den Verweilzeiten der Untergebrachten konnte Herrmann den Regensburgern mitteilen, dass der Maximalwert von 18 Monaten (beziehungsweise sechs Monate für Familien), der im Koalitionsvertag von CDU/CSU und SPD vereinbart sei, mitnichten die durchschnittliche Aufenthaltsdauer darstelle.

„Die Asylbewerber werden im Schnitt deutlich kürzer im Anker-Zentrum Regensburg bleiben“, bekräftigte der Innenminister.

Die örtliche Anker-Einrichtung in Regensburg wird auch nach der Umwandlung durch den Freistaat Bayern betrieben, wie Herrmann erklärte. Die Bajuwarenkaserne befinde sich ohnehin im Eigentum des Freistaats.

„Wir behalten die Regensburger Einrichtung auch als ANKER fest in unserer Landeshand“, versicherte der Innenminister.

Das gelte für Regensburg ebenso wie für die ANKER-Einrichtungen der übrigen Regierungsbezirke.

Pressemitteilung des StMI Nr. M76b v. 02.07.2018