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StMJ: Bayerischer Kandidat zum Richter am BGH gewählt

Der Richterwahlausschuss hat heute in Berlin den Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Herrn Cornelius Böhm, zum Richter am BGH gewählt. Der bayerische Justizminister und Vertreter Bayerns im Richterwahlausschuss, Prof. Dr. Winfried Bausback, äußert sich kurz nach der Wahl hoch erfreut:

„Herr Böhm ist als herausragend leistungsstarker, pflichtbewusster und vielfältig erfahrener Jurist eine Idealbesetzung für den BGH. Ich gratuliere ihm von Herzen und wünsche ihm für seine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe alles Gute und viel Erfolg!“

Der in Reutlingen geborene Cornelius Böhm (50 Jahre) trat am 1. Januar 1997 in die bayerische Justiz ein. Auf seinen Karrierestart beim LG München I folgte eine gut zweijährige Abordnung an das bayerische Justizministerium. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft München I (ab Februar 2001), dem bayerischen Finanzministerium (ab April 2002) und dem AG München (ab April 2004) war er ab April 2005 für über sechs Jahre beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Von 2011 bis 2015 war Cornelius Böhm als Richter am OLG München Mitglied des 23. Zivilsenats. Seit 16. Juli 2015 ist er als Ministerialrat am Bayerischen Staatsministerium der Justiz Referatsleiter in der Zivilrechtsabteilung und unter anderem für Schuld- und Verbraucherschutzrecht sowie Handels-, Gesellschafts- und Haftungsrecht zuständig. Daneben hat sich Herr Böhm auch für die juristische Aus- und Fortbildung engagiert. So war er etwa als Prüfer in Juristischen Staatsexamina sowie im Wirtschaftsprüferexamen tätig.

Bausback: „Mit Cornelius Böhm kann die bayerische Justiz einen weiteren hervorragenden Juristen an den Bundesgerichtshof entsenden. Dies ist ein besonderer persönlicher Erfolg für Herrn Böhm und zugleich eine großartige Auszeichnung für die gesamte bayerische Justiz!“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 70 v. 05.07.2018