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StMI: Bayerische Grenzpolizei startet ab Mittwoch mit Grenzkontrollen

Mehr Sicherheit in ganz Bayern durch ein deutlich engmaschigeres Kontrollnetz im grenznahen Raum und an der Grenze verspricht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der mit Bundesinnenminister Horst Seehofer getroffenen Vereinbarung zur Durchführung von Grenzkontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundespolizeidirektion München, Dr. Karl-Heinz Blümel, und Bayerns Landespolizeipräsidenten Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer hat Herrmann heute in München die zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei getroffene Vereinbarung eingehend erläutert, die bereits bestehende Abkommen und Vereinbarungen ergänzt.

„Ab sofort kann die Bayerische Grenzpolizei neben der bereits deutlich intensivierten Schleierfahndung im grenznahen Raum auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auch eigenständige Kontrollen an der Grenze durchführen“, fasste Herrmann zusammen.

Die Grenzkontrollen der Bayerischen Grenzpolizei werden in Absprache mit der Bundespolizei ab Mittwoch, den 18. Juli 2018, starten.

„Solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht gewährleistet ist, sind wir auf Grenzkontrollen an unseren Grenzen angewiesen“, machte Herrmann deutlich.

Die Bayerische Polizei werde deshalb bis auf weiteres ergänzend zur Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Grenzkontrollen durchführen. Wie Herrmann erläuterte, richten sich die Befugnisse der Bayerischen Grenzpolizei bei den Grenzkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.

„Ganz besonders wichtig ist, dass die von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei durchgeführten Kontrollen eng verzahnt sind und zeitlich wie örtlich abgesprochen werden, direkt an der Grenze oder in Form der Schleierfahndung im grenznahen Raum“, so der Minister.

„Deswegen setzen wir gegenseitig Verbindungsbeamte ein.“

Bei Aufgriffen werde die Bayerische Grenzpolizei unverzüglich die Bundespolizei unterrichten.

„Sofern bei festgestellten Personen insbesondere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, übergibt die Bayerische Grenzpolizei die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei“, ergänzte Herrmann.

Eine Zurückweisung könne nur durch die Bundespolizei erfolgen.

„Um unser Kontrollnetz weiter zu verdichten, planen wir, die derzeit rund 500 Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Grenzpolizei schrittweise bis 2023 auf 1.000 zu verdoppeln“, kündigte Herrmann an.

„Zusätzlich investieren wir in die hochmoderne Ausstattung unserer Grenzfahnder, wie zum Beispiel Smartphones mit polizeilichem Messenger-Dienst, mobile Fingerabdruckscanner in den Einsatzfahrzeugen und spezielle Drohnen sowie Wärmebild- und Nachtsichtgeräte.“

Bekämpft werden sollen nach Herrmanns Worten vor allem illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. Die Koordination und Fachaufsicht der Bayerischen Grenzpolizei wird die neue Direktion mit Dienstsitz in Passau übernehmen, die zum 1. Juli 2018 ihren Betrieb aufgenommen hat.

2017 hat die Bundespolizei mit ständiger Unterstützung durch eine Hundertschaft der Bayerischen Bereitschaftspolizei an der deutsch-österreichischen Grenze und im bayerischen Grenzgebiet 286 Schleuser festgenommen, die 746 Menschen illegal nach Deutschland einschleusen wollten. Darüber hinaus wurden mehr als 11.000 Personen kontrolliert, nach denen aus den verschiedensten Gründen polizeilich gefahndet wurde. Rund 2.000 von ihnen wurden festgenommen.

Pressemitteilung des StMI Nr. 260a v. 16.07.2018

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat am 11.07.2018 das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
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  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.