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StMJ: Grundsteinlegung Strafjustizzentrum München

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Ein kleiner Stein als Symbol für das Wachsen der mit Abstand größten Baumaßnahme in der Geschichte der bayerischen Justiz: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und der Präsident des Oberlandesgerichts München Peter Küspert legen heute gemeinsam feierlich den Grundstein für das neue Strafjustizzentrum in München.

„Grundlage für das Vertrauen der Menschen in den Staat sind Sicherheit und transparente Durchsetzung von Recht und Gesetz“, stellte Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Festrede klar.

„Hierzu wollen wir die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für unsere 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Münchner Strafjustiz schaffen – dafür investieren wir mehr als 300 Millionen Euro“, so Söder weiter.

Bausback in seinem Grußwort:

„Heute ist ein großer Tag für die Münchner Justiz und die Justiz in ganz Bayern! Eine Grundsteinlegung bedeutet immer Dynamik und Fortschritt. Und wo passt das besser als hier: Denn wir legen nicht nur den ersten Stein für das aktuell größte Bauvorhaben des Freistaates – wir schaffen zugleich das Fundament für eine auch baulich bestens für die Zukunft gerüstete Justiz hier in München!“

Auf rund 39.000 m² Nutzfläche, darunter 54 hochmoderne Sitzungssäle, werden rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz finden. Die gesamte Münchner Strafjustiz wird ab dem Jahr 2023 im neuen Strafjustizzentrum untergebracht: Von den Strafsenaten des Oberlandesgerichts, über die Generalstaatsanwaltschaft, die Strafkammern der Landgerichte München I und II sowie die Strafrechtsabteilungen des Amtsgerichts München bis hin zu den Staatsanwaltschaften München I und II.

Bausback abschließend:

„Bis zur Übergabe des Gebäudes an seine Nutzer müssen noch unzählige Steine aufeinandergesetzt werden und es bedarf noch ganz erheblicher gemeinsamer Kraftanstrengungen. All denjenigen, die sich in den nächsten Jahren an diesem Marathon beteiligen werden, möchte ich bereits jetzt von Herzen danken.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 82 v. 16.07.2018