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StK: Ministerrat beschließt flächendeckende Früherkennung von Entwicklungsdefiziten

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Bessere Förderung von Kindern durch erweiterte Schuleingangsuntersuchung / Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Jedes Kind in Bayern soll bestmögliche Entwicklungschancen bekommen“ / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Große Zustimmung bei Eltern und Kinderärzten / gezielte Unterstützung durch Förder- und Therapiemaßnahmen“

Der Ministerrat hat eine landesweite Reform der Schuleingangsuntersuchung beschlossen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder:

„Wir wollen, dass jedes Kind in Bayern bestmögliche Entwicklungschancen bekommt. Mit der neuen Schuleingangsuntersuchung wollen wir frühzeitig den möglichen Förderbedarf zu erkennen. Damit helfen wir jedem Kind und sorgen zugleich auch für mehr Chancengerechtigkeit.“

Gesundheitsministerin Melanie Huml:

„Kinder sind unsere Zukunft und für jede Ärztin und jeden Arzt ganz besondere Patienten. Mit dem Pilotprojekt ‚Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter‘ (GESiK) haben wir neue Wege aufgezeigt, um die Früherkennung von Entwicklungsdefiziten zu verbessern. Die Resonanz war bei Kinderärzten wie auch den beteiligten Eltern sehr positiv. Ich freue mich, dass künftig alle Kinder in Bayern von der verbesserten Früherkennung profitieren können. Eltern erhalten damit künftig noch mehr Unterstützung dabei, die Entwicklung ihres Kindes einzuschätzen. Kinder bekommen – wo nötig – gezielte Unterstützung durch Förder- und Therapiemaßnahmen.“

Derzeit sind in Bayern alle Kinder verpflichtet, im Jahr vor Aufnahme in die 1. Klasse an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Im Mittelpunkt steht dabei bisher die Beurteilung der Schulfähigkeit. Künftig sind Kinder in Bayern ein Jahr früher bei der neu konzipierten Schuleingangsuntersuchung. Ziel der ab 2019 greifenden Reform ist es, mit modernen Testmethoden frühzeitig mögliche Entwicklungsdefizite festzustellen. Kinder mit einem auffälligen Ergebnis beim Entwicklungsscreening werden künftig schulärztlich untersucht und die Eltern ausführlich über mögliche Fördermaßnahmen beraten.

Die Reform greift moderne wissenschaftliche Erkenntnisse auf, wonach das Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen auf Entwicklungsprozessen beruht, die weit vor dem Schuleintritt beginnen und sowohl im familiären Umfeld als auch durch Spezialisten gefördert werden können. Das optimale Förderalter liegt nach heutigen Erkenntnissen im Alter von 4 und 5 Jahren, weshalb die Schuleingangsuntersuchung vorverlegt wurde. Sie umfasst künftig drei Teile: Standardisiertes Entwicklungsscreening am Gesundheitsamt; schulärztliche Untersuchung und ggf. Beratung über geeignete Förder- und Therapiemaßnahmen; ggf. weitere schulärztliche Untersuchung im Jahr vor der Einschulung.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 176 v. 24.07.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)