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Bayerischer Bezirketag: Urteil des BVerfG zu Fixierungsmaßnahmen – Präsident Mederer: „Rechtssicherheit für Patienten und Mitarbeiter“

Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, befürwortet das Urteil des BVerfG vom 24. Juli 2018 zu Fixierungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlich untergebrachten Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen.

„Es war wichtig, für Fixierungsmaßnahmen, die einen sehr schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen, endlich eine höchstrichterliche Entscheidung zu haben. Diese schafft Rechtsicherheit bei den betroffenen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken. Mit dem Richtervorbehalt wird zudem die schwere Verantwortung der Entscheidung für diesen Grundrechtseingriff auf mehrere Schultern verteilt, denen des anordnenden Arztes und denen des genehmigenden Richters. Deshalb begrüßen der Bayerische Bezirketag und die sieben bayerischen Bezirke den Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts“, so Mederer.

Dem Urteil vorangegangen war eine Verfassungsbeschwerde von zwei Betroffenen aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie hatten geklagt, nachdem gegen ihren Willen Zwangsmaßnahmen durchgeführt worden waren. Nun folgte das Urteil der Richter in Karlsruhe. Danach stellt die Fixierung sämtlicher Gliedmaßen, wenn sie länger als 30 Minuten dauert, eine Freiheitsentziehung und nicht nur eine Freiheitsbeschränkung dar, weshalb eine solche Zwangsmaßnahme nur noch nach richterlicher Anordnung durchgeführt werden darf.

Gesundheitseinrichtungen der Bezirke

Die Bezirke sind als dritte kommunale Ebene dafür zuständig, die erforderlichen stationären und teilstationären Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und suchtkranke Menschen zu betreiben. Sie unterhalten und betreiben dafür Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Forensische Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Neurologie sowie entsprechende stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für psychisch kranke Menschen.

Die Kliniken der bayerischen Bezirke sind in ihrer Gesamtheit einer der größten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Bayern. Mit über 20.000 Mitarbeitern betreiben sie an über 40 Standorten Kliniken, Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie 19 Berufsfachschulen an 14 Standorten. Jährlich behandeln sie etwa 100.000 Patienten stationär und teilstationär sowie weit über 200.000 ambulante Patienten. Sie unterhalten ein Fünftel aller Krankenhausbetten in Bayern, das entspricht über 12.000 Betten.

Pressemitteilung des Bayerischen Bezirketags v. 25.07.2018

Redaktionelle Hinweise

Das BayPsychKHG, das das (bayerische) UnterbrG ablösen wird, ist – Stand 25.07.2018 – noch nicht im GVBl. verkündet worden.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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