Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der bayerischen Vollzugsgesetze verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 574). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz dient insbesondere der Umsetzung Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten und bringt Änderungen des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG), Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG), Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)