Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 612). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen des Ausführungsgesetz-Aufenthaltsgesetzes (AG-AufenthG).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)

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