Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 611). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten für offene Klassen an Förderschulen.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs. hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)