Gesetzgebung

StMB: Mehr Parkplätze für Carsharing-Autos – Neuregelung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) seit 01.09.2018 in Kraft

„Bayerische Kommunen besitzen dank der Neuregelung mehr Planungsfreiheit für Parkplätze von Carsharing-Autos im öffentlichen Raum“, freut sich Bayerns Verkehrsministerin Ilse Aigner. Bisher war das stationsbasierte Carsharing nur an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, wie zum Beispiel dem Mittleren Ring in München, erlaubt, nicht aber an Kommunal- oder Staatsstraßen.

„Die bayerischen Straßen nun für stationsbasierte Carsharing-Angebote zu öffnen, ist dringend nötig. Damit können ÖPNV und Carsharing in der Stadt und auf dem Land in Zukunft vernetzt werden. Ich sehe darin eine klare Stärkung der Verkehrsberuhigung in Ballungsräumen und Innenstädten“, so Aigner.

Durch eine Vernetzung der Angebote soll auch der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. Folgekosten kommen dabei nicht auf die Gemeinden zu, da Gemeinden von den Anbietern wiederum Gebühren dafür verlangen können. Eine Refinanzierung ist somit gesichert.

Pressemitteilung des StMB Nr. 110 v. 03.09.2018