Gesetzgebung

StK: Ministerrat beschließt umfassende Maßnahmen zur Stärkung der bayerischen Landwirtschaft [u.a. Bundesratsinitiativen für steuerliche Entlastung]

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Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Landwirtschaft ist die Seele Bayerns / Agrarpaket für zukunftsfähige bäuerliche Betriebe / Pakt für Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Eigentums / Umsetzung des Sonderprogramms ‚Landwirtschaft – Digital‘ beginnt“ / Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Wir lassen die Bauern nicht mit wachsenden Herausforderungen allein / Landwirtschaft bekommt mehr Stimme und Gewicht durch Integration der Landwirtschaftsverwaltung in Regierungen / Bundesrats-Initiativen für steuerliche Entlastung“

Die Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung zur Zukunft der Landwirtschaft in Bayern umfassende Maßnahmen zur Stärkung der bäuerlichen Betriebe beschlossen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder:

„Die bäuerliche Landwirtschaft ist die Seele Bayerns. Die Schönheit unserer Kulturlandschaften, um die uns Andere beneiden, ist der harten und unermüdlichen Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern zu verdanken. Auch vitale und lebenswerte ländliche Räume wären ohne unsere bäuerlich geprägte Landwirtschaft mit ihren vielen Familienbetrieben nicht vorstellbar. Um all das für die Zukunft zu erhalten, schnüren wir ein Agrarpaket für moderne, zukunftsfähige bäuerliche Betriebe, schließen einen Pakt für den Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Eigentums und beginnen mit der Umsetzung des Sonderprogramms ‚Landwirtschaft – Digital‘. Ab Oktober können Landwirte Unterstützung beantragen, wenn sie z.B. mit digitalen Sensoren die Düngung optimieren oder den Einsatz von Pflanzenschutzmittel reduzieren wollen. So helfen wir kräftig dabei mit, dass unsere Familienbetriebe auch künftig erfolgreich wirtschaften und zugleich unsere Heimat und die Umwelt erhalten können.“

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber:

„Unsere Bauern, Waldbesitzer, Gärtner und Winzer sind die Hauptbetroffenen des Klimawandels. Immer häufiger müssen sie mit Ertragsausfällen kämpfen, zugleich steigen ständig die Anforderungen an Tierwohl und Umweltschutz. Die Staatsregierung lässt die Bauern mit diesen Herausforderungen nicht allein. Denn es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, unsere bäuerliche Landwirtschaft wettbewerbsfähig und eine heimatnahe Produktion wertvoller Lebensmittel zu erhalten. Wir stärken die Eigentumsrechte unserer Bäuerinnen und Bayern, um Bauernhöfe, Felder, Wiesen und Wälder bestmöglich zu schützen. Und wir geben der Landwirtschaft wieder mehr Stimme und Gewicht, indem wir die Landwirtschaftsverwaltung in die Regierungen integrieren. So werden die Belange der Landwirtschaft künftig optimal berücksichtigt, wenn überregional bedeutsame Planungen und Vorhaben wie z.B. beim Hochwasserschutz oder bei Stromleitungstrassen anstehen, die sich unmittelbar auf die Landwirtschaft auswirken. Mehr Einsatz für die Landwirtschaft fordern wir aber auch von der Bundesregierung. Wir haben heute eine Bundesrats-Initiative zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Damit wollen wir u.a. die Betriebsnachfolge erleichtern und negative Auswirkungen aus der Reform der Grundsteuer vermeiden.“

Agrarpaket für zukunftsfähige bäuerliche Betriebe

Die Staatsregierung unterstützt die Landwirtschaft im Freistaat mit einem Agrarpaket dabei, sich für den fortschreitenden Klimawandel zu rüsten und sich auf wachsende gesellschaftliche Anforderungen einzustellen:

  • Bessere Risikoabsicherung

Angesichts der klimabedingt zunehmenden Ertragsrisiken setzt sich Bayern für eine staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft ein. Denn die Erfahrung aus anderen Ländern wie etwa Österreich zeigt, dass eine notwendige breite Absicherung der Risiken nur zu erreichen ist, wenn die Prämien bezahlbar bleiben. Im Gegenzug sparen sich Bund und Länder dann Soforthilfen bei Naturkatastrophen. Bayern wird sich deshalb bei der nächsten Agrarministerkonferenz für eine bundesweite Lösung und eine rasche Bereitstellung der dafür notwendigen Bundesmittel einsetzen. Als Sofortmaßnahme fordert die Staatsregierung vom Bund, den Steuersatz für Versicherungen gegen Dürre wie bereits bei Hagel oder Starkregen deutlich zu senken.

  • Mehr Forschung und Bewässerung

Die Agrarforschung im Freistaat soll weiter intensiviert werden – vor allem, um noch rascher Anpassungsstrategien an den Klimawandel entwickeln zu können. Die Züchtung neuer, trockenheitsresistenter Sorten soll damit ebenso vorangetrieben werden wie die Erforschung effizienter Bewässerungssysteme, alternativer Energiepflanzen und innovativer Stallbau-Lösungen. Zudem ist eine noch stärkere Vernetzung und Kooperation mit Forschungseinrichtungen in Ländern mit vergleichbaren Agrarstrukturen wie Österreich, Südtirol und der Schweiz geplant.

Vor allem in Nordbayern sorgt der Klimawandel für immer extremere Trockenphasen und steigenden Bewässerungsbedarf im Weinbau. Allerdings fehlt es in den fränkischen Weinbergen bislang an der notwendigen Infrastruktur und der nachhaltigen Speicherung von Wasser für eine an die örtlichen Verhältnisse angepasste Wasserversorgung. Deshalb wird zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums ein neues Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen in Bewässerungsinfrastrukturen im Weinbau aufgelegt, um nachhaltige und umweltschonende Strukturen für eine dezentrale Bewässerung von Weinbergen an wasserfernen Standorten und in Steillagen zu schaffen.

  • Investitionen ins Tierwohl

Die Staatsregierung will die Umstellung auf moderne, besonders tiergerechte Haltungsformen beschleunigen. Derartige Investitionen sind für die Landwirte mit erheblichen Kosten verbunden, die sich allerdings kaum in höheren Produktpreisen niederschlagen. Schon jetzt bietet der Freistaat deshalb für Stallbauten, die deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Tierschutz hinausgehen, attraktive finanzielle Anreize und stellt dafür rund 48 Millionen Euro pro Jahr bereit. Dieses Angebot trägt maßgeblich dazu bei, dass auch die für Bayern typischen kleineren und mittleren Familienbetriebe im Wettbewerb bestehen können und die Tierhaltung nicht in Staaten mit geringeren Standards abwandert. Denn damit wäre weder dem Tierschutz noch den Verbrauchern gedient.

  • Mehr Vielfalt in der Feldflur

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) soll mit der geförderten Anlage von Blühflächen, vielfältigen Fruchtfolgen und Altgrasstreifen noch stärker auf eine Verbesserung der Artenvielfalt ausgerichtet werden. Damit baut der Freistaat seine Vorreiterrolle in der umweltschonenden Landbewirtschaftung weiter aus. Schon heute ist das KULAP das mit Abstand größte und finanzstärkste Agrarumweltprogramm in Deutschland. Bereits jeder zweite Landwirt macht mit. Pro Jahr stellt Bayern für das Programm rund 270 Millionen Euro bereit.

Darüber hinaus soll die Zahl der Wildlebensraumberater in Bayern aufgestockt werden. Diese bundesweit einzigartige Initiative Bayerns hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Erfolgsmodell in Sachen Artenvielfalt entwickelt. Durch eine intensive Einbindung und Vernetzung unterschiedlichster Interessensgruppen wie Landwirten, Jägern, Imkern und Naturschützern werden wertvolle Lebensräume und Biotopstrukturen für unsere Wildtiere und Insekten geschaffen.

Pakt zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Eigentums

Mit dem Eigentumspakt bekennen sich Verbände und Staatsregierung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen – bei der Bewirtschaftung ebenso wie bei der Inanspruchnahme für öffentliche Zwecke (siehe hierzu gesonderte Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei).

Integration der Landwirtschaftsverwaltung in die Regierungen

Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Landwirtschaftsverwaltung wieder in die sieben Bezirksregierungen zu integrieren. Zum 1. Oktober 2018 wird ein eigener Bereich mit zunächst zwei Sachgebieten eingerichtet. Ziel ist es, die Belange und Interessen des Agrarbereichs frühzeitig und auf Augenhöhe mit anderen Verwaltungen in Planungsprozesse einzubringen. Die früher an den Regierungen eingerichteten Abteilungen Landwirtschaft waren 2005 im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst worden.

Umsetzung des Sonderprogramms ‚Landwirtschaft – Digital‘

Der Ministerrat hat die Umsetzung des am 26. Juni 2018 beschlossenen „Sonderprogramm Landwirtschaft – Digital (BaySL-Digital)“ gebilligt. Ab Oktober können Landwirte Anträge für Maßnahmen in folgenden Bereichen stellen:

  • Digitalbonus Agrar: 500 € für die Erstausstattung mit spezifischer Fachsoftware.
  • Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung: Förderung mit 25% zuwendungsfähiger Ausgaben von max. 30.000 €.
  • Digitale Hack- und Pflanzschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes – 1000-Feldroboter-Programm.
  • Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls.

Bundesrats-Initiativen für steuerliche Entlastung

Um aktive Landwirte und innovative bäuerliche Betriebe steuerlich zu entlasten, hat das Kabinett folgende Bundesratsinitiativen und Entschließungsanträge beschlossen:

  • Steuerbegünstigung für Veräußerungsgewinne in bestimmten Fällen: Wird in der Landwirtschaft Kapital zur Modernisierung des Betriebes benötigt oder ist der Erbfall eingetreten und eine Auszahlung der Miterben steht an, so ist mitunter der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen die einzige Option. Um den Erhalt des Betriebes insgesamt nicht zu gefährden, soll der veräußernde Landwirt einen dabei entstandenen Gewinn steuerbegünstigt zukünftig auch in die Modernisierung seines Maschinenparks reinvestieren können. Zudem sollte ein Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke geschaffen werden, soweit diese zur Abfindung weichender Erben oder zur Tilgung betrieblicher Schulden eingesetzt werden.
  • Stärkung des betrieblichen Risikomanagements: Bayern fordert die praxisgerechte Überarbeitung der steuerlichen Regelung zum Ausgleich der natur- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen sowie eine Stärkung des betrieblichen Risikomanagements. Ziel ist es, auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung zu erreichen, die es den landwirtschaftlichen Betrieben zukünftig ermöglicht, Ertragseinbußen durch das Instrument einer steuerlichen Risikorücklage selbst zu mindern.
  • Reform der Grundsteuer: Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer fordert die Staatsregierung die angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft. Eine Reform zu Lasten der bayerischen Landwirte darf es nicht geben.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 192 v. 04.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)