Gesetzgebung

StMB: Baunutzungsverordnung soll geändert werden – Flächenverbrauch eindämmen [Bundesratsinitiative BauNVO]

Mit einer Bundesratsinitiative will Bayerns Bauministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Ilse Aigner den Flächenverbrauch durch Parkplätze deutlich reduzieren: „Wir wollen künftig verhindern, dass große Parkplätze, beispielsweise von Supermärkten, wertvolle Flächen ebenerdig verbrauchen. Mit der angestrebten gesetzlichen Regelung wird das möglich. Bei Bauvorhaben mit einem bauordnungsrechtlichen Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen sollen diese grundsätzlich tief- oder mehrgeschossig errichtet werden.“

Der Ministerin ist es „ein wichtiges Anliegen, dass der Charakter unserer Heimat bewahrt und der Flächenverbrauch nicht unnötig gesteigert wird.“ Bayern will dazu zügig eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen zur Änderung der Baunutzungsverordnung.

Einen wesentlichen Anteil am Flächenverbrauch haben bei großen Baumaßnahmen für zum Beispiel Nahversorger „die Parkplätze, die mitunter mehr Fläche einnehmen als die zugehörigen Gebäude selbst“, so Aigner.

„Bayern wird sich daher auf Bundesebene für Regelungen einsetzen, wonach Pkw-Stellplätze bei Großprojekten möglichst flächensparend, beispielsweise in Tiefgaragen, errichtet werden müssen“, so die Ministerin.

Da es hier um bodenrechtliche Regelungen geht, liegt die Regelung nach dem Grundgesetz in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Stellplätze für Großvorhaben sollen nur noch ebenerdig errichtet werden können, wenn dies in einem Bebauungsplan ausdrücklich so festgesetzt wird. Aigner versichert:

„Damit ist die kommunale Planungshoheit gewahrt. Und eine sachgerechte Lösung im Einzelfall möglich.“

Es soll aber vom Gesetz her kein Automatismus mehr bestehen, dass für jedes neue Großvorhaben auf der „grünen Wiese“ stets große, ebenerdige Parkplätze errichtet werden.

Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Bauleitplanung einen Beitrag zum Flächensparen leisten möchten, werden so unterstützt: Sie können sich auf die gesetzliche Regelung stützen und müssen sich nicht mehr für Festsetzungen von flächensparenden Bauweisen rechtfertigen, wie dies nach derzeitiger Gesetzeslage der Fall ist.

Pressemitteilung des StMB Nr. 121 v. 20.09.2018