Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ beim bayerischen Innenministerium beantragt

Die Antragsteller für ein Volksbegehren zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern mit der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ haben heute ihren Antrag auf Zulassung beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der BayVerfGH über die Zulassung entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk abrufbar.

Pressemitteilung des StMI Nr. 365 v. 05.10.2018