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StMJ: Justizminister Bausback stellt Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München vor, die heute ihre Arbeit aufnimmt.

Bausback in seinem Statement:

„Bayern bekämpft bereits jetzt Organisierte Kriminalität intensiv und erfolgreich. Mit der neuen Zentralen Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München wollen wir noch besser werden, indem wir bei der Haupttriebfeder jeder Organisierten Kriminalität ansetzen – dem Geld: Wir schaffen professionelle Strukturen, die insbesondere Organisierter Kriminalität noch effektiver den Geldhahn zudrehen und damit das Verbrechen an der Wurzel bekämpfen. Gleichzeitig tun wir alles dafür, dass Opfer ihren Schaden bestmöglich wieder ersetzt bekommen – das ist Opferschutz in Reinkultur!“

Im Sommer 2017 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Vermögensabschöpfung auf neue Füße gestellt und deutlich ausgeweitet. Das neue Recht sieht vor, regelmäßig die Tatbeute oder einen entsprechenden Geldbetrag beim Täter einzuziehen und damit dauerhaften Profit aus Straftaten zu unterbinden. Das Vermögen wird anschließend an die Opfer der Straftat zurückgegeben, damit diese entschädigt werden können. Überschüsse kommen dem Staatshalthalt zugute.

Bausback: „Es ist völlig klar: Verbrechen darf sich nicht lohnen! Wir treffen kriminelle Strukturen an ihrer empfindlichsten Stelle, wenn die Justiz den Straftätern Luxuskarossen, ihre Häuser, ihre Drogengelder, ihre Bitcoins wegnimmt und den Erlös den Opfern zurückgibt.“

Aufgabe der Zentralen Koordinierungsstelle wird es sein, bayernweit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in komplexen Einzelfragen zu beraten, verfahrensübergreifende Fragestellungen zu koordinieren, Hilfestellung in Verfahren mit Auslandbezug zu geben sowie die Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung zu organisieren.

Bayerns Justizminister fordert abschließend zu besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten. Nach geltendem Recht können die Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikation nur dann überwachen, wenn der Verdacht eines Bandendiebstahls besteht. Es muss also zureichende Anhaltspunkte dafür geben, dass mindestens drei Personen an dem Einbruch beteiligt sind.

Bausback: „Diese Hürde ist zu hoch. Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen die Telekommunikation bereits beim Verdacht eines Wohnungseinbruchdiebstahls durch einen vermeintlichen Einzeltäter überwachen dürfen. So verbessern wir die Möglichkeiten deutlich, Bandenstrukturen aufzudecken und Strukturen Organisierter Kriminalität zu identifizieren. Die Telekommunikationsüberwachung wäre hier ein ganz wichtiger Türöffner für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir sollten ihnen diesen Schlüssel schleunigst an die Hand geben.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 148 v. 09.10.2018