Gesetzgebung

GVBl. (21/2018): Verordnung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes verkündet

Die o.g. Verordnung v. 22.10.2018 wurde am 13.11.2018 verkündet (GVBl. S. 810). Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft und sieht Änderungen bei den Leistungen für Gastschüler vor.

(koh)

 

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