Gesetzgebung

StK: Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit – Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind, Start ab April 2019 geplant

Eltern werden künftig während der gesamten Kindergartenzeit mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind finanziell entlastet. Das hat heute der Ministerrat in Umsetzung des Koalitionsvertrages beschlossen.

Im Koalitionsvertrag wurde eine Ausweitung der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Bayern vereinbart. Bereits jetzt fördert der Freistaat Bayern das letzte Kindergartenjahr mit einem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro, zukünftig werden Eltern und Familien auch bei den übrigen Kindergartenjahren mit 100 Euro pro Monat und Kind entlastet.

Der beschlossene Zuschuss wird über die Kommunen an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt. Bei den Eltern kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. Für Kinder, die in nichtkommunalen Kindertageseinrichtungen betreut werden, reicht die Kommune den Zuschuss an die jeweiligen Träger weiter.

Die Auszahlung des Beitragszuschusses soll frühestmöglich starten.

Geplant ist die Entlastung der Eltern mit Wirkung ab 1. April 2019.

Durch die Ausweitung des Beitragszuschusses profitieren Eltern von derzeit rund 375.000 Kindern von der staatlichen Leistung. Die Mehrkosten dieser finanziellen Entlastung der Eltern betragen im Jahr

2019 bei Auszahlung ab dem 1. April 2019 circa 210 Millionen Euro. Im Jahr 2020 betragen die Mehrkosten rund 290 Millionen Euro.

Das Familienministerium wurde beauftragt, umgehend die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Ziel ist, sie zusammen mit dem nächsten Doppelhaushalt umzusetzen.

Pressemitteilung der StK Nr. 246 v. 03.12.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)