Aktuelles

VG Würzburg: Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf muss Betrieb bis spätestens 15. Februar 2019 einstellen

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des VG Würzburg mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 die im Bescheid des Landratsamts Haßberge vom 12. November 2018 gegenüber der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf GmbH ausgesprochene Betriebsuntersagung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt, die Frist für die endgültige Beendigung des Betriebes allerdings um einen halben Monat bis zum 15. Februar 2019 verlängert.

Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 12. November 2018 hatte das Landratsamt Haßberge den weiteren Betrieb des Pflegeheims untersagt und eine vollständige Abwicklung der Betriebsbeendigung bis zum 31. Januar 2019 gefordert. Die Antragstellerin hatte gegen den Bescheid Widerspruch erhoben und wollte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem VG Würzburg die Erlaubnis erreichen, den Betrieb des Pflegeheims bis zur Entscheidung über den Widerspruch fortführen zu dürfen.

Bei seiner summarischen Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass sich der Betriebsuntersagungsbescheid vom 12. November 2018 im Widerspruchsverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird. Hierbei hat das Gericht diverse Mängel überprüft, die das Landratsamt der Betreiberin vorwirft. In seiner Abwägungsentscheidung hat das Gericht dem Schutz von Gesundheit und Menschenwürde der Heimbewohner und dem Interesse am Erhalt einer funktionierenden staatlichen Heimaufsicht den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Betreiberin gegeben, allerdings um eines geregelten Ablaufs willen den Termin für die endgültige Schließung des Heimes um einen halben Monat hinausgeschoben.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum BayVGH erhoben werden.

Pressemitteilung des VG Würzburg v. 17.12.2018 zum Beschl. v. 17.12.2018 (W 3 S 18.1547)