Gesetzgebung

StMFH: Füracker warnt vor ausufernder Bürokratie bei Grundsteuerreform – Finanzämter bräuchten sonst massiv zusätzliche Arbeitskräfte

„Die Vorstellungen des Bundesfinanzministers zur Neuregelung der Grundsteuer lehnen wir als nicht praxistauglich ab. Wir kämpfen für weniger statt mehr Bürokratie. Mit dem vorgeschlagenen wertabhängigen Grundsteuermodell des Bundes würden wir in Deutschland ein Bürokratiemonster bekommen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. „Ich habe deshalb unsere Positionen mit Blick auf die anstehenden Reformgespräche von Bund und Land nochmals in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz dargestellt.“

„Das Modell des Bundes ist so komplex, dass zur Umsetzung nur wenig IT-Unterstützung möglich ist. Zudem ist bei dem vorgestellten Modell mit einer sehr hohen Zahl an Einsprüchen der Grundstückseigentümer zu rechnen. Wenn das vom Bundesfinanzminister bevorzugte Modell kommen würde, bräuchten wir erheblich mehr Arbeitskräfte in den Bewertungsstellen der Finanzämter“, so der Tenor des Schreibens.

„Der Bund darf es sich nicht zu einfach machen: Er kann nicht den Ländern unverhältnismäßig hohe Personalkosten aufbürden, ohne selbst davon betroffen zu sein. Unabhängig davon halte ich es für ausgeschlossen, dass wir im Hinblick auf die sehr gute Arbeitsmarktsituation einen solchen Personalbedarf kurzfristig überhaupt decken könnten.“

Füracker betonte, dass die vom BVerfG vorgegebene Grundsteuerreform mit einem möglichst geringen zusätzlichen Personalmehrbedarf umgesetzt werden müsse.

Das vom Bundesfinanzminister vorgeschlagene wertabhängige Modell (WAM) basiert auf den Elementen einer kapitalisierten Nettokaltmiete sowie des abgezinsten Bodenwerts. Soweit keine Mieten vorliegen bzw. eine übliche Miete nicht ermittelt werden kann, soll dabei ein Sachwertverfahren zur Anwendung kommen. Für bundesweit 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten muss deshalb eine Steuererklärung angefordert, ausgewertet und verifiziert werden. Zur Ermittlung des neuen Grundsteuer-Grundstückswerts muss von jedem Grundstückseigentümer stets die Grundstücksart, die Größe der Wohnung, das Gebäude-Baujahr, die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Vor allem weil der Bodenrichtwert die entscheidende Größe im Reformmodell des Bundesfinanzministers ist, wird eine vollautomatisierte Erhebung der Daten in sehr vielen Fällen nicht möglich sein. Die Grundstückseigentümer werden die notwendigen Angaben entweder überhaupt nicht machen können oder Werte erklären, die so nicht Grundlage einer Feststellung sein können.

„Bayern bleibt dabei: Wir wollen eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer“, so Füracker.

Das bayerische wertunabhängige Einfach-Grundsteuermodell hält Füracker nach wie vor für die beste Lösung. Die Grundsteuer soll auf möglichst wenigen Kriterien beruhen, damit sie sowohl für die Bürger und Unternehmer als auch für die Verwaltung einfach administrierbar ist. Sie soll deshalb ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Wohn- bzw. Nutzfläche, ermittelt werden.

Füracker: „Diese Größen sind nicht streitanfällig und vermeiden in Zeiten steigender Immobilienpreise eine Steuererhöhung durch die Hintertür.“

Pressemitteilung des StMFH Nr. 459 v. 20.12.2018