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StMWi: Bayerns Wirtschaftsminister begrüßt Entscheidung des VGH Kassel gegen großflächige Fahrverbote

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Eilentscheidung des VGH Kassel, das großflächigen und pauschalen Fahrverboten Grenzen aufzeigt.

Aiwanger: „Fahrverbote dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn andere Möglichkeiten zur Luftreinhaltung ausgeschöpft sind. Das hat das Gericht – wie auch schon das BVerwG – betont. Entscheidend ist, dass wir hier vernünftig vorgehen. Wir dürfen nicht hunderttausende Autobesitzer und Pendler unter Druck setzen. Diese brauchen ausreichend Zeit, um den Fahrzeugwechsel hin zu moderneren, umweltfreundlicheren Modellen auch finanziell stemmen zu können. Wenn Politik und Justiz einen derart schnellen Kurswechsel in der Beurteilung der Diesel durchsetzen und Fahrverbote großflächig kommen, dann werden viele Normalverdiener von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt und müssen große finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Darum werden wir alles tun, um die Emission der Fahrzeugflotten zu senken und bessere Antriebskonzepte einzuführen. Das muss aber in machbaren Zeithorizonten geschehen und zusammen mit der heimischen Automobilindustrie. Dialog statt Konfrontation ist hier das Gebot der Stunde. Das würde der Deutschen Umwelthilfe auch gut zu Gesicht stehen.“

Pressemitteilung des StMWi Nr. 201 v. 21.12.2018