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StMWi: Bayerns Wirtschaftsminister fordert vom Bund Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für das Gastgewerbe

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert vom Bund: „Endlich mehr Flexibilität der Arbeitszeit im Gastgewerbe, wenn die Arbeitnehmer das wollen. Wir brauchen dringend die Möglichkeiten der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die bei einem zeitnahem Freizeitausgleich eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zulässt anstatt einer starren täglichen Arbeitszeit von acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden.“

Aiwanger bemängelt, dass die derzeitigen Arbeitszeiten von acht Stunden täglich, im Ausnahmefall zehn Stunden, den Anforderungen im Gastgewerbe vielfach nicht genügten. Häufig sei es nötig, bei Arbeitsspitzen wie bei Hochzeiten oder Feierlichkeiten wie Silvester auch mal bis zu zwölf Stunden arbeiten zu können und dafür anschließend länger frei zu nehmen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden gerne mal länger arbeiten oder sich nach ihrem Acht-Stunden-Tag im Hauptjob anschließend als Bedienung etwas dazuverdienen wollen.

„Die jetzige Gesetzeslage verbietet den Menschen aber, länger als acht Stunden zu arbeiten. Anschließend beklagen wir dann den Personalmangel im Gastgewerbe. Dieser Personalmangel ist politisch hausgemacht durch die praxisfremde starre Arbeitszeitregelung. Das hat sich mittlerweile zur Wachstumsbremse im Gastgewerbe entwickelt. Wir brauchen hier dringend eine Korrektur“, betont Aiwanger, der im Gastgewerbe noch große Wachstumspotenziale sieht.

„Gerade vor dem Hintergrund einer unsicheren Weltkonjunktur ist es äußerst wichtig für den Wirtschaftsstandort Bayern, noch mehr auf den Tourismus und das heimische Gastgewerbe zu setzen“, sagt der Minister.

Das bayerische Gastgewerbe ist in Bayern mit rund 40 000 Betrieben, 400 000 Beschäftigten und 10 000 Auszubildenden die zweitwichtigste Branche nach der Industrie.

Pressemitteilung des StMWi Nr. 204 v. 28.12.2018