Gesetzgebung

StK: Klimaschutz soll in Bayern Verfassungsrang bekommen – Gespräche mit den Fraktionen im Bayerischen Landtag über Verfassungsänderung geplant

Der Klimaschutz soll in Bayern Verfassungsrang erhalten. Der Ministerrat hat hierzu heute eine entsprechende Initiative beschlossen. Die Staatsregierung schlägt vor, den Schutz des Klimas in die Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV einzufügen. Das Kabinett beauftragte Umweltminister Thorsten Glauber, MdL, und Innenminister Joachim Herrmann, MdL, hierüber umgehend Gespräche mit den Fraktionen im Bayerischen Landtag aufzunehmen. Ziel ist es, durch eine parteiübergreifende Mehrheit im Bayerischen Landtag eine Verfassungsänderung noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Änderungen der Verfassung erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und eine Entscheidung des Volkes. Die Staatsregierung setzt deshalb auf eine rasche Verständigung zwischen den Fraktionen im Bayerischen Landtag, damit eine vom Landtag beschlossene Verfassungsänderung möglichst bereits bei einem gemeinsam mit den Europawahlen am 26. Mai 2019 durchgeführten Volksentscheid zur Abstimmung gestellt werden kann.

Pressemitteilung der StK Nr. 2 v. 08.01.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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