Gesetzgebung

StMAS: Bund und Freistaat Bayern erzielen Einigung – Bayerisches Familiengeld wird nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet [Änderung BayFamGG]

Der Bund und der Freistaat Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen eine Einigung erzielt. Danach wird Bayern das Familiengeldgesetz ändern. Mit der Einigung wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen.

Nach der Rechtsänderung wird das Familiengeld gezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.

Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter werden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 48 v. 01.02.2019

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