Gesetzgebung

StK: Freistaat Bayern und Bund erzielen Einigung – Bayerisches Familiengeld wird nicht mehr auf Grundsicherung angerechnet / Nachzahlungen an betroffene Familien zugesagt [Änderung BayFamGG]

Der Freistaat Bayern und der Bund haben nach intensiven Gesprächen eine Einigung erzielt: Das bayerische Familiengeld wird künftig von der Bundesverwaltung nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angerechnet. Damit kommt das bayerische Familiengeld endlich auch bei allen einkommensschwächeren Familien an, die dringend auf diese Förderung warten. Bayern wird dazu im Familiengeldgesetz ergänzend klarstellen, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld künftig auch nach Auffassung des Bundes die schon heute im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit. Mit der Einigung wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen und die Ungleichbehandlung der Familien beendet. Es erhalten also nicht nur diejenigen Leistungsempfänger das Familiengeld ohne Anrechnung, die in einer der sogenannten Optionskommunen leben, sondern alle vergleichbaren Familien in ganz Bayern. Die Änderung des Familiengeldgesetzes tritt rückwirkend in Kraft, sobald die Gesetzesänderung im Landtag beschlossen ist. Der Bund hat zugesagt, dass die Jobcenter dann Nachzahlungen an die betroffenen Familien veranlassen werden. Damit bekommen Familien, denen das Familiengeld bislang von der Grundsicherung abgezogen worden war, Nachzahlungen vom Bund.

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