Gesetzgebung

StMAS: Erziehungsmodell nach Scheidung – Familienministerin Schreyer: „Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle“

Familienministerin Kerstin Schreyer lehnt bei der Frage nach dem Modell der Kindererziehung nach Scheidungen eine generelle Festlegung auf das Wechselmodell ab. Bei diesem Modell leben Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern jede Woche im Wechsel bei einem anderen Elternteil. „Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Wir müssen individuell für jede Familie schauen, was das Kind oder die Kinder brauchen, und eine passgenaue Lösung erreichen. Das kann nicht pauschal von einem einzigen Modell abgedeckt werden.“ Schreyer wirbt in diesem Zusammenhang auch dafür, beim Familiengericht verstärkt auf die sozialpädagogischen Expertisen der Jugendämter zu vertrauen. Die Jugendämter wirken im familiengerichtlichen Verfahren mit, soweit es um die Sorge von Kindern und Jugendlichen geht. Zur Optimierung der Kooperation der Familiengerichte mit der Jugendhilfe finden auf Landesebene regelmäßig gemeinsame Fachtage von Familienministerium und Justizministerium statt.

Neben den Jugendämtern stehen in Bayern durch Unterstützung und Förderung des Familienministeriums flächendeckend rund 180 multidisziplinär ausgestattete Erziehungsberatungsstellen Kindern, Jugendlichen und Eltern in Bayern zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung. Sie beraten bei interfamiliären Problemen, insbesondere bei den Themen Trennung und Scheidung. Dort wird insbesondere der Elternkurs „Kinder im Blick“ angeboten. Eltern in einer Trennungssituation sollen dabei sensibilisiert werden, trotz ihrer spezifischen Paarprobleme die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

„Wir wollen den Eltern in Bayern helfen, sich ihrer individuellen Lebenssituation bewusst zu werden und so die beste Lösung für ihre Kinder zu erkennen und umzusetzen“, so die Familienministerin.

„Das Wechselmodell kann dabei ein Baustein sein, ist als allein selig machende Lösung aber nicht der Weisheit letzter Schluss.“

Beim der letzten Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2018 in Kiel wurde beschlossen, die Bundesländer in Form einer ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe in den weiteren Entscheidungsprozess bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen nach Trennungen von Eltern einzubinden.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 71 v. 14.02.2019