Gesetzgebung

StMFH: Bayern übernimmt Tarifabschluss

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker begrüßte das heutige Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst:

„Das Ringen um einen Kompromiss hat sich gelohnt! Unsere Beschäftigten in Bayern leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Das muss angemessen bezahlt werden. Mit dem Tarifabschluss gibt es nicht nur Rechtssicherheit für die Beschäftigten, auch die Bürgerinnen und Bürger werden nicht durch Streiks belastet.“

„Die Bayerische Staatsregierung hält Wort. Das Ergebnis des Tarifabschlusses werden wir in Bayern zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen“, kündigte Füracker weiter an.

„Die Tarifübertragung ist ein klares Signal für die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Ihre Leistung wird von der Bayerischen Staatsregierung hoch geschätzt und vor allem angemessen entlohnt.“

Damit verdienen bayerische Beamtinnen und Beamte weiterhin deutlich mehr als die Kollegen in anderen Ländern.

„Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein“, bekräftigte der Finanz- und Heimatminister.

Die Kosten für den Tarifabschluss und die entsprechende Besoldungsanpassung wurden im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2010 bereits berücksichtigt.

„Wir haben ausreichend vorgesorgt und das Geld schon im Haushalt eingeplant“, so Füracker.

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses erhöht. Das Finanzministerium wird der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorlegen.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 49 v. 04.03.2019