Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ beim Bayerischen Innenministerium beantragt

Die Antragsteller für ein Volksbegehren zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes mit der Kurzbezeichnung „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ haben heute ihren Antrag auf Zulassung beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk abrufbar.

Pressemitteilung des StMI Nr. 75 v. 08.03.2019

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