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StMFH: Neue sichere Datenaustauschplattform für Bayerns Kommunen – Kostenfreie BayernBox für Kommunen und Landkreise des Freistaats ab sofort verfügbar

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Das BayernNetz ist als Behördennetz des Freistaats mit gut 2.200 angeschlossenen Standorten die zentrale Infrastruktur der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Ab sofort bietet das Heimatministerium den Kommunen in Bayern, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreisen und Bezirken, für einen sicheren Datenaustausch mit Partnern innerhalb und außerhalb des Bayerischen Behördennetzes eine neue Datenaustauschplattform an.

„Wir bieten unseren kommunalen Gebietskörperschaften mit der BayernBox eine zentrale kostenlose Infrastruktur an“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Diese ist vor allem für größere Datenmengen konzipiert, welche nicht ohne weiteres über E-Mails versandt werden können.

Anbieter der Lösung ist das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), das bereits den Betrieb der Austauschplattform für den staatlichen Bereich verantwortet. Dort wird die Lösung sicher und zentral zur Verfügung gestellt.

„Mit der BayernBox unterstützt der Freistaat die Kommunen und stellt Ihnen einen leicht zu nutzenden Baustein für die digitale Kommunikation zur Verfügung“, betonte Füracker.

Der Zugriff für die Kommunen erfolgt über eine Weboberfläche und ist von jedem Gerät mit Internet-Browser schnell und einfach möglich.

Gerade in Zeiten digitaler Vernetzung steigen die Herausforderungen an die IT-Sicherheit enorm. Deshalb unterstützt der Freistaat auch in diesem Bereich die Kommunen. Bayern hatte als erstes Bundesland mit einer eigenständigen IT-Sicherheitsbehörde auf immer neue Gefährdungslagen der digitalen Welt reagiert.

„Das LSI ist ein Anker der IT-Sicherheit in Bayern! Kernaufgabe des LSI in Nürnberg mit seinen Außenstellen in Würzburg und Bad Neustadt a.d.Saale ist die Gefahrenabwehr für staatliche IT-Systeme. Wichtigste Mission des LSI ist der Schutz des staatlichen Behördennetzes. Das LSI berät aber auch Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in IT-Sicherheitsfragen“, so Füracker.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 51 v. 14.03.2019