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VG Würzburg: Beseitigung von Tierkadavern aus einem Mastschweinestall – Klagen gegen Kostenbescheide erfolgreich

Mit Urteilen vom 18. März 2019 hat das VG Würzburg zwei Klagen eines Landwirts sowie einer Gesellschaft, an der der Landwirt beteiligt ist, gegen Bescheide des Landratsamts Würzburg stattgegeben. Das Landratsamt hatte Kosten für die Beseitigung von Tierkadavern aus einem Mastschweinestall durch eine Fachfirma in Höhe von insgesamt ca. 200.000 Euro geltend gemacht.

Im April 2018 war bekannt geworden, dass in einem Mastschweinestall im Landkreis Würzburg Mastschweine in großem Umfang verendet waren. Nachdem die Kläger der Verpflichtung zur Entsorgung nicht fristgemäß nachgekommen waren, beauftragte das Landratsamt im Wege der freihändigen Vergabe eine Fachfirma. Die Kosten für diese Ersatzvornahme wurden gegenüber den Klägern mit den streitgegenständlichen Bescheiden geltend gemacht.

Nach Auffassung der Richter der 8. Kammer stellen sich diese Bescheide als rechtswidrig dar. Zum einen seien Kosten für die Schädlingsbekämpfung geltend gemacht worden. Die Schädlingsbekämpfung sei von den Klägern jedoch nicht ausdrücklich gefordert worden. Zum anderen bestünden erhebliche Zweifel an den Modalitäten der Auftragsvergabe. Eine Vergabe ohne Ausschreibung komme nur in Betracht, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliege. Dies sei fraglich, da die Schweine schon mehrere Monate tot im Stall gelegen hätten und dies niemandem aufgefallen sei. Zudem hätten die Angebote weit auseinandergelegen, wofür eine Erklärung zumindest nicht offensichtlich sei.

Bezüglich der Begründung im Einzelnen wird auf die schriftlichen Urteilsgründe verwiesen, die noch nicht vorliegen.

Dem Beklagten steht anschließend die Möglichkeit offen, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim BayVGH zu stellen.

Pressemitteilung des VG Würzburg v. 18.03.2019 zu den Urt. v. 18.03.2019 – W 8 K 18.1161 und W 8 K 18.1162