Gesetzgebung

StK: Kabinett beschließt Verlängerung des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ um zwei Jahre – Überleitung in ein Wahlpflichtfach soll vorbereitet werden

Der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ wird um zwei Jahre verlängert. In diesem Zeitraum wird die Überleitung in ein Wahlpflichtfach vorbereitet. Dies hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Der Bayerische Modellversuch Islamischer Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 durchgeführt und läuft – nach positiven Evaluationsergebnissen und einer zwischenzeitlichen Verlängerung – bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2018/2019. Aktuell nehmen 16.500 Schülerinnen und Schüler an 349 Schulen am Islamischen Unterricht teil. Bei dem Modellversuch handelt es sich um ein staatliches Angebot, das muslimischen Schülerinnen und Schüler in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung entsprechend des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung vermittelt. Der Unterricht wird – wie der Ethikunterricht – in staatlicher Verantwortung mit staatlichen Lehrkräften durchgeführt. Er kombiniert weltanschaulich-religiös neutrale Islamkunde mit Werteerziehung. Das heißt, es geht beim „Islamischen Unterricht“ nicht um religiöse Einübung. Den Schülerinnen und Schülern werden auch Informationen über die anderen Religionen – insbesondere auch das Christentum – an die Hand gegeben. Die jungen Menschen setzen sich mit dem Glauben auseinander und werden zur Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung erzogen. Der Islamische Unterricht leistet damit einen Beitrag zur Integration der muslimischen Schüler und ebenso zur Prävention vor Radikalisierungstendenzen, da er seinen Fokus auf Werteerziehung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung legt.

Für die Überleitung des Modellversuchs in ein Wahlpflichtfach und damit in eine verstetigte Form ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen und die Klärung noch offener verfassungsrechtlicher Fragen werden einige Zeit in Anspruch nehmen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 54 v. 26.03.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)