Gesetzgebung

GVBl. (5/2019): Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (Bayerisches Beauftragtengesetz – BayBeauftrG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 25.03.2019 wurde am 29.03.2019 verkündet (GVBl. S. 58). Nach dem BayBeauftrG kann die Staatsregierung zu ihrer Beratung und Unterstützung bis zu sieben Persönlichkeiten als Beauftragte berufen. Das Gesetz bringt auch eine Änderung des BayIntG. Es tritt am 01.04.2019 in Kraft.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gang des Verfahrens und verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)