Gesetzgebung

StMUV: Künftig Anspruch auf Software-Updates – EU übernimmt Vorschlag Bayerns [Richtlinie über den Warenhandel]

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Produkten sind regelmäßige Software-Updates für die Datensicherheit von entscheidender Bedeutung. Das betonte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber anlässlich der kürzlich erfolgten Annahme der Richtlinie zum Warenkauf durch das Europäische Parlament:

„Die Digitalisierung und Vernetzung von Produkten schafft Chancen, birgt aber auch Risiken. Die Produkte verbinden sich mit dem Internet, wir können sie von unterwegs steuern, sie hören uns zu und sie fangen sogar an, mit uns zu sprechen. Damit die Produkte sicher genutzt werden können, muss die Software aber immer auf dem aktuellen Stand sein. Wenn keine Updates zur Verfügung stehen, werden die Produkte schnell zu einem Sicherheitsrisiko oder zu Elektroschrott. Wir haben uns deshalb auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass Software-Updates auch längerfristig zur Verfügung stehen müssen. Die Forderungen wurden in Brüssel bei den Verhandlungen zum europäischen Kaufrecht aufgegriffen. Das ist ein wichtiger Schritt, um das berechtigte Interesse der Verbraucher an einer langfristigen Nutzung von IT-fähigen Produkten zu schützen und die Cybersicherheit zu stärken. Eine lange Nutzungsdauer von Elektrogeräten trägt auch zum Ressourcenschutz bei.“

Mit der neuen Regelung soll gewährleistet werden, dass internetfähige Produkte mit einer langjährigen Nutzungsdauer wie beispielsweise Kühlschränke oder Autos mit Fahrerassistenzsystemen über die übliche Lebensdauer auf dem aktuellen Sicherheitsstand gehalten werden und funktionsfähig bleiben. Ohne die notwendigen Software-Updates könnten andernfalls Sicherheitslücken entstehen, die für Hackerangriffe und Datenmanipulationen ausgenutzt werden können. Die vom Parlament nun beschlossene Neuregelung war vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium in verschiedenen Initiativen angestoßen worden. Mit der Umsetzung der geplanten Regelungen in nationales Recht wird bis 2021 zu rechnen sein.

Glauber: „Die Hersteller von internetfähigen Produkten haben eine Verantwortung gegenüber den Verbrauchern. Es ist ein gutes Signal für Mitsprache und Mitwirkung in Europa, dass Initiativen einer Region Erfolg haben und weitreichende Vorteile für die Verbraucher bewirken können.“

Nach der Billigung durch das Europäische Parlament muss nun der Rat der Europäischen Union die Richtlinie noch formal annehmen, ehe sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 41 v. 01.04.2019