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BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer war aufgrund einer Verletzung der politischen Treuepflicht durch Ausübung hochrangiger Funktionen bei der Partei pro NRW durch rechtskräftiges Disziplinarurteil aus dem Dienstverhältnis entfernt worden. Die Kammer hat in ihrer Tenorbegründung der Entscheidung ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer mit den Gründen der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen im Hinblick auf keine der geltend gemachten grundrechtlichen Schutzpositionen hinreichend argumentativ auseinandergesetzt hat.

Pressemitteilung des BVerfG Nr. 28 v. 10.04.2019 zum Beschl. v. 28.03.2019 – 2 BvR 2432/18

Redaktioneller Hinweis

Vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2018 – BVerwG 2 B 6.18