Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 21. März 2019 (Drs. 18/1050) dem vom 15. bis 26. Oktober 2018 unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) zugestimmt. Die o.g. Bek. vom 15.04.2019 wurde am 30.04.2019 im GVBl. veröffentlicht (GVBl. S. 162). Der 22. RÄndStV sieht in Neufassung der Regelungen zu öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) vor.
- Wesentliche Inhalte des 22. RÄndStV: hier.
- Staatsvertrag und weitere Begründung (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Verlauf des Verfahrens und verbundene Meldungen: hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)