Gesetzgebung

StMAS: „Pflegende Angehörige schnell entlasten!“ – Sozialministerin Schreyer fordert vom Bund weiter die Einführung einer Unterhaltsgrenze für Kinder pflegebedürftiger Eltern

„Die Pflege der eigenen Eltern darf nicht zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko werden!“ Darauf weist Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hin. „Bei der Pflege handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade Familien leisten hier einen sehr wichtigen Beitrag und verdienen deshalb unsere besondere Unterstützung. Ich habe Herrn Bundesminister Heil daher angeschrieben und eine baldige Änderung des Sozialhilferechts gefordert. Ich freue mich, dass Bundesminister Heil nun die jahrelange Forderung der Bayerischen Staatsregierung aufgreift und dem Bundeskabinett zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen will.“

Nach aktueller Rechtslage werden Kinder pflegebedürftiger Eltern noch regelmäßig von den Sozialhilfeträgern zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen. Künftig soll nur noch auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgegriffen werden, wenn die Kinder ein Einkommen in Höhe von mindestens 100.000 Euro im Jahr erzielen. Auf Initiative Bayerns ist diese Forderung auch in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die aktuelle Legislaturperiode aufgenommen worden.

„Wir dürfen die Familien mit pflegebedürftigen Eltern nicht länger hinhalten“, so Schreyer.

Die Einführung der Unterhaltsgrenze darf aber nicht alleine zu Lasten der Kommunen als Träger der Hilfe zur Pflege erfolgen. Nötig ist deshalb eine entsprechende Entlastung durch den Bund.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 181 v. 24.04.2019