Gesetzgebung

StMWi: Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung – Bayern und Nordrhein-Westfahlen fordern schnelle Einführung

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart fordern vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung. Ein gemeinsames Schreiben ging heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Aiwanger: „Rund ein Drittel des deutschen CO2-Ausstoßes entfallen auf Gebäude. Zeitgleich liegt die Sanierungsquote bei unter einem Prozent. Dieses Energieeffizienzpotenzial gilt es jetzt auszuschöpfen. Dafür brauchen wir auf Bundesebene eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen, die attraktiv, technologieoffen, niederschwellig und einfach umsetzbar ist.“

Pinkwart: „In der Sanierung des Altbaubestands liegt ein großer Hebel zur Minderung von Treibhausgasemissionen: Denn 62 Prozent des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor. Ein solcher Steueranreiz verbessert nicht nur die Rahmenbedingungen für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung, sondern setzt auch positive Impulse für das Handwerk und die lokale Wirtschaft und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen.“

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung wird von vielen gesellschaftlichen Gruppen begrüßt und von einem breiten Bündnis der Verbände unterstützt.

Aiwanger: „Steuererleichterungen schaffen nicht nur Anreize für Eigenheimbesitzer Modernisierungen vorzunehmen, sie führen auch zu mehr Aufträgen für Handwerksbetriebe und Baufirmen. Gerade in Zeiten, in denen eine Konjunkturabkühlung droht, ist dies ein positives Zeichen für Handwerk und Bauindustrie.“

Zusammengefasst schafft die steuerliche Förderung einen vierfachen Vorteil:

  • Sie sichert und steigert langfristig die Beschäftigung im Handwerk und in der regionalen Bauwirtschaft und erhöht die Wertschöpfung in den Regionen,
  • sie führt, laut Expertenschätzungen, zu Steuermehreinnahmen aufgrund zu erwartender Auftragszuwächse bei Handwerks- und Bauindustriefirmen,
  • sie leistet einen dauerhaften Innovationsschub in der Weiterentwicklung der Gebäudeenergieeffizienz (u. a. Dämmung, Anlagentechnik, Bauweise und Energiemanagement) und
  • sie trägt dazu bei, die Klima- und Energieziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist verankert, die energetische Gebäudesanierung in dieser Legislaturperiode auch steuerlich zu fördern.

Aiwanger: „Der Bund muss jetzt handeln und umsetzen, was er zugesagt hat. Die steuerliche Förderung weiterhin auf die lange Bank zu schieben, heißt, riesige Energieeffizienzpotenziale zu verschenken. Dies können wir uns angesichts der vereinbarten Klimaschutzziele gesellschaftlich nicht mehr leisten!“

Auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 haben die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Staatsregierung von Bayern die zentralen Eckpunkte einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vereinbart (siehe Anlage).

Pressemitteilung des StMWi Nr. 119 v. 29.04.2019