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StK: Bürokratieabbau in Bayern kommt weiter voran – Bericht des Bürokratiebeauftragten

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Für die Bayerische Staatsregierung ist Bürokratieabbau eine wichtige und dauerhafte Aufgabe. Der Beauftragte für Bürokratieabbau, Walter Nussel, MdL, hat dem Ministerrat dazu über seine Tätigkeit seit April 2018 berichtet. Er steht Bürgern, Unternehmen und Verbänden bei unnötiger Bürokratiebelastung vergleichbar einem Ombudsmann zur Verfügung. Im Berichtszeitraum hat der Beauftragte für Bürokratieabbau die Reihe seiner Regionalkonferenzen in allen Regierungsbezirken zu Ende geführt, zahlreiche Vor-Ort-Termine absolviert und Eingaben einzelner Petenten beantwortet.

Bayern hat beim Bürokratieabbau bundesweit beachtete Standards gesetzt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern, Kammern, Verbänden und der Wirtschaft durch Abbau von Bürokratie und unnötigen Vorschriften mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen. Unter anderem werden Vorschriften und Vollzugshilfen dafür einem Praxis-Check unterzogen. Die Paragraphenbremse sorgt zudem dafür, dass die Zahl der Stammnormen weiter abnimmt. Aktuell gibt es in Bayern 242 Gesetze und 534 Verordnungen – das ist ein erneuter Rückgang um mehr als zwei Prozent binnen Jahresfrist.

Pressemitteilung der StK Nr. 85 v. 30.04.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)