Gesetzgebung

StK: Schutzzone am Riedberger Horn wird im Alpenplan erweitert / Gleichzeitige Stärkung des naturnahen Tourismus und des Artenschutzes

Der Ministerrat setzt die Vorhaben des Koalitionsvertrags weiter um und macht die Änderung des Alpenplans rückgängig. Das Gebiet von 80 Hektar rund um das Riedberger Horn, das im Jahr 2018 aus der Schutzzone C herausgelöst und der Schutzzone B zugeordnet worden war, wird wieder in der höchsten Schutzzone C eingruppiert. In dieser Zone C sind Verkehrsvorhaben wie Bergbahnen oder Skiabfahrten unzulässig. Die damals als Ausgleich heraufgestuften Flächen bleiben darüber hinaus weiterhin der höchsten Schutzzone C zugeordnet. Dabei handelt es sich um 304 Hektar am Bleicherhorn und am Hochschelpen. Die Bayerische Staatsregierung setzt damit bewusst ein Zeichen für mehr Naturnähe.

Zugleich wird der Freistaat Bayern durch eine Reihe an Maßnahmen den naturnahen Tourismus, Artenschutz und die Biodiversität in der Region weiter stärken. Das Maßnahmenpaket mit dem Volumen von rund 20 Mio. Euro ist dazu bereits angelaufen. Damit sollen die Kommunen vor Ort zu Modelldörfern für einen modernen Ski- und Bergtourismus im Einklang mit der Natur weiterentwickelt werden. Wichtige Bausteine sind das neue Zentrum „Naturerlebnis alpin“, das Pilotprojekt „Innovative und umweltfreundliche Mobilität“ sowie die „Digitalen Hörnerdörfer Allgäu“.

Pressemitteilung der StK Nr. 85 v. 30.04.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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