Gesetzgebung

BMI: Weitere Regelungen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts geplant – Bundesinnenminister will eindeutigen Ausschluss der Mehrehe bei Einbürgerungen

In einem ersten Schritt zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts hatte das Kabinett auf Vorschlag des Bundesinnenministers am 3. April den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen.

Der Entwurf dient der Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Er sieht vor, dass deutsche Mehrstaater, die durch ihre Teilnahme an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland zum Ausdruck bringen, dass sie sich von Deutschland und seiner grundlegenden Werteordnung ab- und einer Terrormiliz zugewandt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Dieses Gesetz ist besonders dringlich und musste daher vorab auf den Weg gebracht werden.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird zügig weitere Regelungen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in die Abstimmung für das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Mit diesen Regelungen wird auch die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzungen künftig ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen. Damit soll unter anderem die Mehrehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen werden. Außerdem soll künftig die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahren verlängert werden und die gesicherte Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers als Einbürgerungsvoraussetzungen ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen werden.

Dies hatte der Bundesinnenminister mit seinen Amtskollegen bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz einvernehmlich beschlossen.

„Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit“, sagte Bundesinnenminister Seehofer heute in Berlin.

Pressemitteilung des BMI v. 06.05.2019