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BayORH: Grenzpolizeiliche Aufgaben an Flughäfen: Wer macht was mit welchen Kosten? – Haushaltsausschuss beschäftigt sich mit Fällen aus früheren ORH-Berichten

Für erheblichen Diskussionsstoff im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags sorgte der offene Fall „Einsatz der Polizei an Bayerns Grenzen und Flughäfen“ aus dem Jahresbericht 2013 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH – ORH-Bericht 2013 TNr. 14: Einsatz der Polizei an Bayerns Grenzen und Flughäfen). Die Landespolizei übernimmt grenzpolizeiliche Aufgaben, wenn Passagiere an zwei bayerischen Flughäfen sowie an insgesamt 15 kleineren Verkehrslandeplätzen von außerhalb des Schengen-Raums einreisen (Non-Schengen-Verkehr). Nach dem Grundgesetz ist zwar die Bundespolizei für Grenzkontrollen zuständig; Bayern hat aber in einem Verwaltungsabkommen mit dem Bund diese Aufgaben übernommen. Hier setzt die Kritik des ORH an, weil das Abkommen keine Kostenregelung enthält und Bayern bislang auf den Kosten sitzen bleibt. In der Debatte kam im Ausschuss zur Sprache, dass die Bundespolizei ihrerseits teilweise Aufgaben der Landespolizei an bayerischen Flughäfen übernehme. Die Abgeordneten wollten daher Klarheit haben, wer konkret welche Tätigkeiten übernimmt und was diese jeweils kosten. Die Staatsregierung soll hierüber bereits in sechs Monaten berichten. ORH-Präsident Christoph Hillenbrand begrüßte, dass Rechnungshof und Haushaltsausschuss die Klärung der Kostenpflicht damit gemeinsam weiter voranbringen.

Bereits 2004 hatte der ORH empfohlen, ein IuK-Konzept für alle Ebenen der digitalen Schulverwaltung und der Schulaufsicht zu erstellen und umzusetzen. Das daraufhin vom Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg initiierte Projekt digitale Amtliche Schuldaten / Amtliche Schulverwaltung (ASD/ASV) hätte ursprünglich schon 2009 abgeschlossen sein sollen; wegen diverser Probleme plant das Ministerium inzwischen mit einem Projektabschluss erst im Jahr 2024. Die Parlamentarier kritisierten, dass dem Kultusministerium neben der Zeit auch die Kosten davongelaufen sind: Statt der ursprünglich veranschlagten 11,3 Millionen Euro hat das Gesamtprojekt bis Ende 2017 bereits 90 Millionen Euro gekostet. Der Haushaltsausschuss hat die Staatsregierung nun erneut zum Rapport aufgefordert. (ORH-Bericht 2004 TNr. 24: IuK-Einsatz in der Schulverwaltung)

Kontrovers verlief die Diskussion auch zum Thema Tilgung der Kredite für die Stützung der BayernLB. Bekanntlich hat der Freistaat für die Rettung der Bank Kredite von 10 Milliarden Euro aufgenommen. Rückflüsse der BayernLB sollten ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Die 3 Milliarden Euro der stillen Einlage hat die BayernLB bis Juni 2017 an den Freistaat zurücküberwiesen, doch davon hat die Staatsregierung bislang nur 2,55 Milliarden Euro für die Tilgung staatlicher Schulden verwendet. Erst bis Ende 2020, also drei Jahre nach der Einnahme von der Landesbank, will die Staatsregierung die restlichen 450 Millionen Euro für die Schuldentilgung einsetzen. Noch völlig unklar ist, wie und wann die weiteren zur Stützung der Landesbank über Kredite finanzierten 7 Milliarden Euro wieder rückgeführt werden können. Der Haushaltsausschuss beschloss heute zwar mehrheitlich, den Fall formal abzuschließen. Die Abgeordneten waren sich aber darüber einig, dass sich der Haushaltsausschuss weiterhin regelmäßig über die Entwicklung bei der BayernLB informieren wird. Und einig war sich der Haushaltsausschluss auch darin, dass die Tilgung der Schulden des Freistaats fortgesetzt werden muss. (ORH-Bericht 2013 TNr. 9.3: Tilgung der Kredite für die Stützung der BayernLB)

Der Haushaltsausschuss beschäftigte sich bei seiner Sitzung insgesamt mit 17 offenen Fällen aus früheren ORH-Berichten. Dabei ging es darum, wie die Staatsregierung die Beschlüsse des Landtags umgesetzt hat, die dieser zu einzelnen Prüfungsergebnissen des ORH gefasst hatte. Bei 7 Fällen zeigte sich der Haushaltsausschuss mit den ergriffenen Maßnahmen noch nicht restlos zufrieden, weshalb die Ministerien nochmals berichten müssen. Bei 10 Fällen kam er dagegen zum Ergebnis, dass seine früheren Beschlüsse nun im Wesentlichen umgesetzt wurden oder er die Thematik in anderer Form weiter beobachtet.

Pressemitteilung des BayORH v. 22.05.2019