Gesetzgebung

GVBl. (9/2019): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2019) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.05.2019 wurde am 31.05.2019 verkündet (GVBl. S. 302). Es tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Lediglich die Regelung zu den Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG (Belastungen insbesondere als überörtliche Träger der Sozialhilfe), wonach diese nicht mehr halbjährlich, sondern quartalsweise ausbezahlt werden, tritt mit Wirkung v. 01.01.2020 in Kraft.

Stichworte u.a.: Erhöhung der einwohnerbezogenen Finanzzuweisungen, Finanzierung der Generalsanierung des Klinikums Augsburg, Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund, Einführung von Straßenausbaupauschalen, Förderung von Wasserversorgungsanlagen, pauschale Finanzierungsbeteiligung an Straßenausbaubeitragsmaßnahmen, Auszahlung der Zuweisungen an Bezirke.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen und Stand des Verfahrens: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)