Gesetzgebung

StK: Entschließungsantrag im Bundesrat – Bayern fordert höhere Verdienstgrenze von 530 Euro bei Minijobs

Um geringfügige Beschäftigung weiterhin als Beschäftigungsform sinnvoll nutzen zu können, setzt sich die Bayerische Staatsregierung für eine Erhöhung der Verdienstgrenze um 80 Euro auf 530 Euro ein. So profitieren zum einen Beschäftigte in Minijobs von der positiven Lohn- und Gehaltsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verhindert eine solche moderate Erhöhung eine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt sein. Für Unternehmen stellen Minijobs ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument dar.

Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze erfolgte vor über sechs Jahren, von 400 auf 450 Euro pro Monat. Die Staatsregierung wird nun mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Verdienstgrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 530 Euro pro Monat anzuheben.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 119 v. 04.06.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)