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StMELF: „Wichtiger Schritt für Tierwohl und Milchstandort Bayern“ – Ministerin Kaniber begrüßt Einigung zur Kombihaltung

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Bayern macht einen wichtigen Schritt für mehr Tierwohl im Kuhstall und zum Erhalt des Milchstandorts. Vertreter der bayerischen Milcherzeuger und Molkereien haben sich auf eine Definition der Kombinationshaltung geeinigt, die Stall- und Weidehaltung verbindet. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte die Entscheidung ausdrücklich:

„Damit übernimmt die Milchbranche Verantwortung und trägt dem Verbraucherwunsch nach mehr Tierwohl Rechnung“, sagte die Ministerin.

Das zeige, dass die bayerische Milchwirtschaft auf Verarbeiter- und auf Erzeugerebene bei solch einem wichtigen Thema an einem Strang ziehe.

Die Einigung sieht vor, dass Milchkühe in der Kombinationshaltung an mindestens 120 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung haben – entweder auf der Weide, im Laufhof oder einer Laufbucht. Mit der Realisierung von Maßnahmen zu erhöhtem Stallkomfort für die Tiere können auch 90 Tage Bewegung ausreichen.

„Die gemeinsame Festlegung darauf, was die Kombinationshaltung konkret bedeutet, ermöglicht auch Betrieben, die keinen aufwändigen Neubau für einen Laufstall stemmen können, eine Zukunftsperspektive“, sagte die Ministerin in München bei einem Treffen mit Vertretern der bayerischen Land- und Milchwirtschaft.

Damit werde auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe geleistet. Der Freistaat werde auch künftig den Umstieg in die Laufstall- und die Kombinationshaltung mit Förderprogrammen und durch intensive Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begleiten.

Weitere Informationen zur Definition der Kombinationshaltung sind unter https://www.milch.bayern/ zu finden.

Pressemitteilung des StMELF v. 08.07.2019