Gesetzgebung

StK: Artenschutz – Bundesratsinitiative für weniger Pestizideinsatz in Privatgärten

Die Staatsregierung hat sich mit dem Versöhnungsgesetz und dem Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren das Ziel gesetzt, die Herausforderungen im Artenschutz gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in Staat, Kommunen und Gesellschaft anzugehen. Flankierend wird Bayern in einer Bundesratsinitiative den Bund dazu auffordern, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben zu erlassen. Im Rahmen der vom Bund bereits beschlossenen Glyphosatminderungsstrategie soll in einem ersten Schritt der Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten verboten werden.

Der Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es für wirksamen Artenschutz entscheidend, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in Privatgärten reduziert wird.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 153 v. 16.07.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)