Gesetzgebung

StMI: Landtag beschließt Änderungen im Landes- und Kommunalwahlrecht – Herrmann: Meilenstein in der Weiterentwicklung der Inklusion

Der Bayerische Landtag hat heute den vom Innenministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nannte den Beschluss einen „Meilenstein in der Weiterentwicklung von Inklusion in unserem Land“. Wahlrechtsausschlüsse für Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind oder die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in ‚allen‘ Angelegenheiten angewiesen sind, werden damit aufgehoben.

„Wir haben unser Ziel erreicht, die Rechtslage in Bayern zeitnah nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Wahlrecht des Bundes zu ändern“, so Herrmann.

Die neue Regelung tritt schon am 1. August in Kraft.

Pressemitteilung des StMI Nr. 251 v. 17.07.2019

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