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StMJ: Bayerisches Kabinett ernennt Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung vom 1. Februar 2020

Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass:

„Mit Lothar Schmitt wird weiterhin ein ausgezeichneter Jurist an der Spitze des OLG Bamberg stehen. Er ist mit seinem herausragenden Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung als Führungskraft in der bayerischen Justiz prädestiniert für das Amt des Präsidenten des OLG Bamberg. Ich freue mich über die heutige Personalentscheidung und gratuliere Lothar Schmitt ganz herzlich.“

Der gebürtige Bamberger Lothar Schmitt (62 Jahre) begann seine Berufslaufbahn in der bayerischen Justiz am 1. Januar 1987 als Richter am Amtsgericht Aschaffenburg. Im Juni 1988 wechselte er für zwei Jahre an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und kehrte anschließend zurück zum AG Aschaffenburg. Von Juli 1992 bis August 1999 wirkte er als Richter am Landgericht Würzburg und war dabei zeitweilig mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das Bezirksgericht Chemnitz abgeordnet. Es folgten Stationen als Gruppenleiter bei der Staatanwaltschaft Würzburg und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bevor er im Juni 2008 zum Vizepräsidenten des LG Würzburg ernannt wurde. Von August 2012 an stand Lothar Schmitt an der Spitze der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Zum 1. Dezember 2014 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des OLG Bamberg. Seit 16. Februar 2017 ist Lothar Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Bayerns Justizminister Eisenreich abschließend:

„Mit Lothar Schmitt erhält das Oberlandesgericht Bamberg einen Präsidenten, der sich durch große Einsatzfreude, Eigeninitiative und Entschlusskraft sowie ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten auszeichnet. Ich wünsche ihm für seine neue Tätigkeit viel Freude, Erfolg und eine allzeit glückliche Hand.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019