Gesetzgebung

GVBl. (14/2019): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2019 wurde am 31.07.2019 verkündet (GVBl. S. 405). Es bringt Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und tritt am 01.08.2019 in Kraft. Dem Gesetz liegt das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ zu Grunde. Es steht im Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)