Gesetzgebung

StMJ: „Berliner Wohn- und Mietenpaket ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter in Ballungsräumen“

Der Koalitionsausschuss in Berlin hat sich gestern auf ein Wohn- und Mietenpaket geeinigt. Hierzu erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Mietrecht sind eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter in Ballungsräumen. Familien und Menschen mit ’normalem‘ Einkommen müssen sich das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten können. Hier besteht Handlungsbedarf. Änderungen im Mietrecht können einen Beitrag zur Lösung leisten. Es ist gut, dass auf Bundesebene nun bei wichtigen Punkten eine Einigung erzielt wurde.“

Auch die bayerische Staatsregierung wolle den Mietpreisanstieg begrenzen.

Eisenreich: „Unser Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Investitionen in den Wohnungsbau attraktiv bleiben.“

Insbesondere für eine Verlängerung der Mietpreisbremse hat sich der bayerische Justizminister eingesetzt.

„Wir haben in Ballungsräumen zu wenig Angebot an Wohnungen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Das geht nicht von heute auf morgen. Deshalb ist die Mietpreisbremse notwendig“, so Eisenreich.

„Es ist gut, dass der Bund die rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse nun verlängern wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mietpreisbremse in Bayern nicht zum 31. Juli 2020 auslaufen muss.“

Auch die Möglichkeit der zeitlich begrenzten Rückforderung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse ist eine zentrale Forderung des bayerischen Justizministers. Eisenreich schlug vor, dass Mieter die überhöhe Miete für eine bestimmte Zeit – etwa zwei Jahre – zurückverlangen können.

„Denn der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse auch tatsächlich beachtet wird. Es ist deshalb gut, dass jetzt zugunsten der Mieter nachgebessert wird“, so Eisenreich.

Zusätzlich hält Eisenreich es für sinnvoll, dass schwerwiegende Verstöße effektiver geahndet werden können.

Eisenreich: „Die große Mehrheit vermietet verantwortungsvoll. Aber: Es gibt auch schwarze Schafe. Hier sehe ich weiteren Handlungsbedarf.“

Schon nach der aktuellen Gesetzeslage kann zwar ein Vermieter, der eine um mehr als 20 % überhöhte Miete verlangt, mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.

„Von solchen Ordnungsgeldern wird in der Praxis aber zu selten Gebrauch gemacht. Das Wirtschaftsstrafgesetz stellt zu hohe Hürden. Der Bundesgesetzgeber muss die Hürden senken und so dafür sorgen, dass überhöhte Mieten leichter geahndet werden können. Gleichzeitig müssen die Sanktionen spürbar sein. Deshalb bin ich für eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro“, so Bayerns Justizminister.

Auch bei der Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete sieht Eisenreich noch Verbesserungspotenzial.

„Wir brauchen auch bessere Mietspiegel. Wenn wir die Sanktionen verschärfen und Rückforderungen ermöglichen, müssen die Mietvertragsparteien die ortsübliche Vergleichsmiete einfach und rechtssicher ermitteln können“, so Eisenreich.

„Wir sind in Bayern tätig geworden: Seit Sommer 2018 liegt dem Bundesrat unser Entschließungsantrag ‚Bessere Mietspiegel – mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter‘ vor. Ich halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber konkretere Vorgaben für die Erstellung und Gestaltung qualifizierter Mietspiegel macht.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 45 v. 19.08.2019