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StMJ: Safer Internet Day 2020 – Bayerns Justizminister Eisenreich fordert ein zeitgemäßes Cyberstrafrecht

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Am morgigen Dienstag findet der Safer Internet Day 2020 statt. Zu diesem Anlass erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unsere Welt wird immer digitaler. Das bringt neue Chancen, aber auch neue Herausforderungen für Gesellschaft und Rechtsstaat mit sich. Datenleaks und Hackerangriffe auf Unternehmen haben bereits gezeigt, wie verwundbar die digitale Gesellschaft ist. Gefordert sind zum einen die Unternehmen selbst: Sie müssen für einen ausreichenden Schutz ihrer Systeme sorgen und sich gegen Cyberangriffe wappnen. Aber auch der Rechtsstaat ist gefordert: Durch ein zeitgemäßes Strafrecht muss er seinen Beitrag zu einer sicheren digitalen Welt leisten.“

Eisenreich weiter:

„Wir müssen das Cyberstrafrecht fit für die digitale Welt machen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Strafrahmen bei Datendelikten niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Straftatbeständen in der analogen Welt. Auch kann es nicht sein, dass bei besonders schweren Fällen, wie Angriffen auf kritische Infrastrukturen, aufgrund einer Lücke im Gesetz derzeit keine härteren Strafen möglich sind.“

Der bayerische Justizminister setzt sich dafür ein, den Strafrahmen bei Datendelikten anzuheben. Datendiebstahl und Datenhehlerei sollen ebenso wie Diebstahl und Hehlerei in der analogen Welt mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können (anstatt wie bisher mit bis zu drei Jahren). Außerdem soll die Möglichkeit höherer Strafen (bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe) bestehen, wenn ein Angriff kritische Infrastrukturen betrifft oder es sich um einen sonstigen besonders schweren Fall handelt (z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln).

„Wenn etwa ein Krankenhaus oder ein Energieversorger lahmgelegt werden soll, dann muss das auch im Strafrecht einen Unterschied machen“, betont Eisenreich.

„Auch professionelle Banden, die das Hacken hauptberuflich betreiben, müssen härter bestraft werden können.“

Eisenreich fordert außerdem, den Versuch bestimmter Datendelikte unter Strafe zu stellen und digitale Ermittlungskompetenzen bei besonders schweren Straftaten aus dem Bereich der Cyberkriminalität zu schaffen.

Eisenreich abschließend:

„Datendelikte dürfen nicht länger bagatellisiert werden. Derartige Taten müssen konsequent geahndet werden können. Zudem brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Nur so können wir dafür sorgen, dass sich die Menschen in der digitalen Welt ebenso sicher fühlen wie in der analogen Welt.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 11 v. 10.02.2020